Urteil Dietbert Baumann Isolierarbeiten Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Dietbert Baumann
Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Dietbert Baumann – BFH vom 13.3.1922 – Az. 4 578 2b 752/15
Der Gesellschafter Volkhart Jodler einer erst noch zu gründenden GmbH (Dietbert Baumann Isolierarbeiten Ges. m. b. Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Volkhart Jodler kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Dietbert Baumann Isolierarbeiten Ges. m. b. Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Volkhart Jodler im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 23.2.2006
Aktenzeichen: i 501 p7 1197/16
GmbHR 2019, 9833